Betreff
Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Vorlage
0052/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlvorschlag für den Vorsitzenden der Gemeindevertretung lautet:

Werner Pausch.

 


Sachverhalt:

 

Die Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung erfolgt gem. § 55 Abs. 5 HGO nach Stimmenmehrheit der gültigen Stimmen. Nein – Stimmen gelten als gültige Stimmen, Stimmenthaltungen als ungültige Stimmen.

Die Wahl ist schriftlich und geheim aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Gemeindevertretung durchzuführen.

Wenn niemand widerspricht kann, gem. § 55 Abs. 3 HGO, durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

Nimmt die oder der zum Vorsitzenden gewählte Bewerber/in die Wahl an, so hat sich die Gemeindevertretung konstituiert und Handlungsfähigkeit nach innen und außen erlangt.

Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Werner Pausch für das Amt des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vor.