Beschlussvorschlag:
Der Wahlvorschlag für den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung lautet:
Werner Pausch.
Sachverhalt:
Die Wahl der oder
des Vorsitzenden der Gemeindevertretung erfolgt gem. § 55 Abs. 5 HGO nach
Stimmenmehrheit der gültigen Stimmen. Nein – Stimmen gelten als gültige
Stimmen, Stimmenthaltungen als ungültige Stimmen.
Die Wahl ist
schriftlich und geheim aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der
Gemeindevertretung durchzuführen.
Wenn niemand
widerspricht kann, gem. § 55 Abs. 3 HGO, durch Zuruf oder Handaufheben
abgestimmt werden.
Nimmt die oder der
zum Vorsitzenden gewählte Bewerber/in die Wahl an, so hat sich die
Gemeindevertretung konstituiert und Handlungsfähigkeit nach innen und außen
erlangt.
Die SPD-Fraktion schlägt Herrn Werner Pausch für das Amt des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vor.