Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
Bildung eines Haupt- und Finanzausschusses. Der Ausschuss hat sich nach dem
Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammenzusetzen.
Sachverhalt:
Die Bildung von
Ausschüssen erfolgt nach § 62 HGO. Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung
ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl
und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zu bilden. Nach
§ 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Söhrewald ist ein Haupt- und Finanzausschuss,
bestehend aus 11 Mitgliedern zu bilden.
Die
Zusammensetzung des Ausschusses soll sich nach dem Stärkeverhältnis der
Fraktionen zusammensetzen. Das bedeutet für die SPD 6 Mitglieder, für die UNS 3
Mitglieder und für die CDU 2 Mitglieder. Die Fraktionen benennen dem
Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb einer Woche nach dem Beschluss
schriftlich die Ausschussmitglieder. Der Vorsitzende gibt die Zusammensetzung
der Gemeindevertretung schriftlich bekannt.