Betreff
Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen
Vorlage
0058/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Bildung eines Haupt- und Finanzausschusses. Der Ausschuss hat sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammenzusetzen.

 


Sachverhalt:

 

Die Bildung von Ausschüssen erfolgt nach § 62 HGO. Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zu bilden. Nach § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Söhrewald ist ein Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus 11 Mitgliedern zu bilden.

Die Zusammensetzung des Ausschusses soll sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen. Das bedeutet für die SPD 6 Mitglieder, für die UNS 3 Mitglieder und für die CDU 2 Mitglieder. Die Fraktionen benennen dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb einer Woche nach dem Beschluss schriftlich die Ausschussmitglieder. Der Vorsitzende gibt die Zusammensetzung der Gemeindevertretung schriftlich bekannt.