Betreff
Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Söhrewald
Vorlage
0019/2021/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bedarfs- und Entwicklungsplans wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an die Gemeindevertretung weitergeleitet.   

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Inkrafttreten des Hessisches Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBL. S. 26) wurden die Städte und Gemeinden in § 3 Abs. 1 Ziffer 1 verpflichtet, in Abstimmung mit dem Landkreis eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Freiwillige Feuerwehr zu erarbeiten und fortzuschreiben.

Die Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehr haben sich zusammengefunden, um den zur Zeit gültigen Bedarfs- und Entwicklungsplan, beschlossen von der Gemeindevertretung am 25.01.2017, zu überarbeiten und fortzuschreiben.

Aufgabe der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für unsere Feuerwehr ist, die örtlichen Belange und Risikopotenziale verständlich und nachvollziehbar darzustellen, zu bewerten und damit den Feuerwehren der Gemeinde Söhrewald und nicht zuletzt den politisch verantwortlichen Organen Planungssicherheit und eine verbindliche Perspektive zu eröffnen.

Der Entwurf einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Söhrewald, in der Fassung vom 20.01.2021, liegt nun vor.

Dieser Entwurf wurde dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Kassel zur Prüfung vorgelegt.