Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bedarfs- und
Entwicklungsplans wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an die
Gemeindevertretung weitergeleitet.
Sachverhalt:
Mit Inkrafttreten
des Hessisches Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz (HBKG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBL. S. 26) wurden die Städte
und Gemeinden in § 3 Abs. 1 Ziffer 1 verpflichtet, in Abstimmung mit dem
Landkreis eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Freiwillige Feuerwehr
zu erarbeiten und fortzuschreiben.
Die Führungskräfte
der freiwilligen Feuerwehr haben sich zusammengefunden, um den zur Zeit
gültigen Bedarfs- und Entwicklungsplan, beschlossen von der Gemeindevertretung
am 25.01.2017, zu überarbeiten und fortzuschreiben.
Aufgabe der
Bedarfs- und Entwicklungsplanung für unsere Feuerwehr ist, die örtlichen
Belange und Risikopotenziale verständlich und nachvollziehbar darzustellen, zu
bewerten und damit den Feuerwehren der Gemeinde Söhrewald und nicht zuletzt den
politisch verantwortlichen Organen Planungssicherheit und eine verbindliche
Perspektive zu eröffnen.
Der Entwurf einer
Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Söhrewald, in der Fassung vom 20.01.2021,
liegt nun vor.
Dieser Entwurf
wurde dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Kassel zur
Prüfung vorgelegt.