Betreff
Festlegung des Wahltermins und des Stichwahltermins für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin im Jahr 2022
Vorlage
0191/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Festlegung des Wahltermins für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin in der Gemeinde Söhrewald auf den 20. März 2022.
Als Stichwahltermin wird der 3. April 2022 festgelegt.

 


Sachverhalt:

 

Die Wahlperiode 2016/2022 des Bürgermeisters der Gemeinde Söhrewald, Michael Steisel,
endet am 31.08.2022. Es ist daher im Rahmen des Kommunalwahlrechts ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin in Form einer Direktwahl zu wählen.

 

Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin ist frühestens sechs (01.03.2022) und spätestens drei Monate (31.05.2022) vor dem Freiwerden der Stelle durchzuführen.

 

Der Wahltag und der Tag einer eventuell notwendigen Stichwahl sind von der jeweiligen Vertretungskörperschaft der Gemeinde (Gemeindevertretung) zu bestimmen. Beide Termine müssen jeweils auf einen Sonntag fallen.

Für die Wahl wird Sonntag, der 20. März 2022, für die Stichwahl Sonntag, der 03. April 2022 vorgeschlagen.