Beschlussvorschlag:
Gemäß § 113 und § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), stellt die Gemeindevertretung den Jahresabschluss zum 31.12.2017 fest und erteilt dem Gemeindevorstand der Gemeinde Söhrewald die Entlastung. Der Schlussbericht des durch die Revision des Landkreises Kassel beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens GPP – Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen/Würzburg, vom 14. Februar 2022 sowie der Prüfungsbericht der Revision des Landkreises Kassel vom 28. März 2022 mit dessen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Gemäß § 113 HGO
wird der Jahresabschluss nach Abschluss der Prüfung durch die Revision der
Gemeindevertretung zusammen mit dem Schlussbericht der Prüfung zur Feststellung
und Erteilung der Entlastung (§ 114 HGO) vorgelegt.
Die Vorlage zur
Prüfung bei der Revision des Landkreises Kassel erfolgte für den
Jahresabschluss zum 31.12.2017 im November 2019. Aufgrund von personellen
Umstrukturierungen seitens der Revision wurde die Prüfung der Jahresabschlüsse
für die Jahre 2010 – 2020 im Ausschreibungsverfahren an ein
privates Wirtschaftsprüfungsunternehmen vergeben. Für die genannten Jahresabschlüsse hat das
Unternehmen Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen/Würzburg
den Prüfauftrag erhalten und mit der Prüfung im Dezember 2021 begonnen.
Anhand der seitens
der Gemeinde vorgelegten Unterlagen (Papierform und digital) fand die Prüfung
in den Geschäftsräumen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens statt. Rückfragen
wurden elektronisch beantwortet und bei Bedarf in Videokonferenzsitzungen
besprochen.
Aus dem
Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers vom 14.02.2022 geht hervor, dass die
Prüfung der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung, des Anhangs sowie des
Rechenschaftsberichts keine Beanstandungen ergeben haben. Der Prüfbericht der
Revision des Landkreises Kassel vom 28.03.2022 bestätigt den Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers.
Der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2017 ist dieser gem. § 114 Abs. 2 HGO mit seinen Bestandteilen öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.