Betreff
Jahresabschluss 2020 - Feststellungs- und Entlastungsbeschluss
Vorlage
0154/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 113 und § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), stellt die Gemeindevertretung den Jahresabschluss zum 31.12.2020 fest und erteilt dem Gemeindevorstand der Gemeinde Söhrewald die Entlastung.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Der Schlussbericht des durch die Revision des Landkreises Kassel beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens GPP – Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen/Würzburg, vom 22. Februar 2022 sowie der Prüfungsbericht der Revision des Landkreises Kassel vom 28. März 2022 mit dessen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 113 HGO wird der Jahresabschluss nach Abschluss der Prüfung durch die Revision der Gemeindevertretung zusammen mit dem Schlussbericht der Prüfung zur Feststellung und Erteilung der Entlastung (§ 114 HGO) vorgelegt.

Die Vorlage zur Prüfung bei der Revision des Landkreises Kassel erfolgte für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 im Januar 2022. Aufgrund von personellen Umstrukturierungen seitens der Revision wurde die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2010 – 2020 im Ausschreibungsverfahren an ein privates Wirtschaftsprüfungs-unternehmen vergeben.  Für die genannten Jahresabschlüsse hat das Unternehmen Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen/Würzburg den Prüfauftrag erhalten und mit der Prüfung im Dezember 2021 begonnen.

Anhand der seitens der Gemeinde vorgelegten Unterlagen (Papierform und digital) fand die Prüfung in den Geschäftsräumen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens statt. Rückfragen wurden elektronisch beantwortet und bei Bedarf in Videokonferenzsitzungen besprochen.

Aus dem Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers vom 22.02.2022 geht hervor, dass die Prüfung der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung, des Anhangs sowie des Rechenschaftsberichts keine Beanstandungen ergeben haben. Der Prüfbericht der Revision des Landkreises Kassel vom 28.03.2022 bestätigt den Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2020 ist dieser gem. § 114 Abs. 2 HGO mit seinen Bestandteilen öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.