Betreff
Gebührenkalkulation im Bereich der Wasserversorgung
Vorlage
0260/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gebührenkalkulation im Bereich der Wasserversorgung zur Kenntnis.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Der Gebührensatz beträgt pro Kubikmeter          €.
Dieser enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.

Die Änderungen sind entsprechend in die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Söhrewald einzuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 


Sachverhalt:

Das Büro Allevo Kommunalberatung wurde mit der Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 betraut. Die letzte Gebührenkalkulation erfolgte, zweijährig, für die Jahre 2021 und 2022. Auf Empfehlung des Büros Allevo wurden die Gebühren nun wieder für einen zweijährigen Zeitraum kalkuliert. Gemäß §10 KAG ist ein Kalkulationszeitraum von bis zu 5 Jahren zulässig.

Die letzte Gebührenanpassung im Bereich der Wasserversorgung erfolgte zum 01.01.2021.

Frau Schwebs, Büro Allevo, wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.10.2022 die entsprechende, als Anlage beigefügte, Gebührenkalkulation im Bereich der Wasserversorgung vorstellen.

Nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wird die Verwaltung dann die neuen Gebührensätze entsprechend in die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Söhrewald einarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegen.