Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die
Gebührenkalkulation im Bereich der Wasserversorgung zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Der Gebührensatz beträgt pro Kubikmeter
€.
Dieser enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
Die Änderungen sind entsprechend in die
Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Söhrewald einzuarbeiten und der
Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Das Büro Allevo Kommunalberatung wurde mit der Kalkulation der Wasser-
und Abwassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 betraut. Die letzte
Gebührenkalkulation erfolgte, zweijährig, für die Jahre 2021 und 2022. Auf
Empfehlung des Büros Allevo wurden die Gebühren nun wieder für einen
zweijährigen Zeitraum kalkuliert. Gemäß §10 KAG ist ein Kalkulationszeitraum
von bis zu 5 Jahren zulässig.
Die letzte Gebührenanpassung im
Bereich der Wasserversorgung erfolgte zum 01.01.2021.
Frau Schwebs, Büro Allevo, wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 25.10.2022 die entsprechende, als Anlage beigefügte, Gebührenkalkulation im
Bereich der Wasserversorgung vorstellen.
Nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wird die Verwaltung dann die neuen
Gebührensätze entsprechend in die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde
Söhrewald einarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegen.