Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 13.07.2022, hier eingegangen am 06.10.2022, durch das Hessische
Ministerium der Finanzen wird mitgeteilt, dass die Gemeinde Söhrewald mit 47
weiteren Kommunen durch den neuen Landesentwicklungsplan 2020 neu dem
ländlichen Raum zugeordnet worden ist.
Diese
Zuordnung hat Auswirkungen auf die Zahlungen aus dem Kommunalen
Finanzausgleich, über den das Land den Kommunen steuerkraftabhängig Zuweisungen
gewährt.
Für die
Gemeinde Söhrewald und die 47 weiteren Kommunen werden die Änderungen durch den
neuen Landesentwicklungsplan 2020 erstmals im Jahr 2023 Berücksichtigung finden
und sich auswirken.
Das
Schreiben des HMdF vom 13.07.2022 ist nach § 50 Abs. 3 HGO der
Gemeindevertretung bekannt zu geben.
Das Schreiben ist als Anlage
beigefügt.
Die Gemeindevertretung nimmt
obigen Sachverhalt und das Schreiben zur Kenntnis.