Betreff
Veränderungen durch den Landesentwicklungsplan 2020 - neue Zuordnung der Gemeinde Söhrewald
Vorlage
0263/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 13.07.2022, hier eingegangen am 06.10.2022, durch das Hessische Ministerium der Finanzen wird mitgeteilt, dass die Gemeinde Söhrewald mit 47 weiteren Kommunen durch den neuen Landesentwicklungsplan 2020 neu dem ländlichen Raum zugeordnet worden ist.

Diese Zuordnung hat Auswirkungen auf die Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, über den das Land den Kommunen steuerkraftabhängig Zuweisungen gewährt.

Für die Gemeinde Söhrewald und die 47 weiteren Kommunen werden die Änderungen durch den neuen Landesentwicklungsplan 2020 erstmals im Jahr 2023 Berücksichtigung finden und sich auswirken.

Das Schreiben des HMdF vom 13.07.2022 ist nach § 50 Abs. 3 HGO der Gemeindevertretung bekannt zu geben.

Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gemeindevertretung nimmt obigen Sachverhalt und das Schreiben zur Kenntnis.