Betreff
Wahl eines Ortsgerichtsschöffen/einer Ortsgerichtsschöffin
Vorlage
0267/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung wählt in geheimer und schriftlicher Wahl mit mehr als der Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter Herrn/Frau ………………… für die Dauer von 10 Jahren zum Ortsgerichtsschöffen.

 

 


Sachverhalt:

 

Laut Schreiben des Präsidenten des Amtsgerichts Kassel vom 02.08.2022 endet die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen Willi Eberwein am 31.01.2023.

Herr Eberwein steht für das Amt nicht mehr zur Verfügung.

Das Ehrenamt des Ortsgerichtsschöffen wurde im Söhrewaldboten und auf der Homepage der Gemeinde Söhrewald ausgeschrieben. Die Ausschreibungsfrist endete am 30.09.2022.

Es liegen fünf Bewerbungen aus Söhrewald vor:

1.    Herr Jürgen Willius,    60 Jahre,         Stellbergstr. 10 A

2.    Herr Jörg Zinke,          60 Jahre,         Teichwiesenweg 4

3.    Frau Gisela Grunert,   56 Jahre,         Wattenbachsweg 16

4.    Herr Jörg Plobner,      55 Jahre,         Forststr. 1

5.    Frau Sylvia Holz,        50 Jahre,         Hermann-Löns-Str. 9

Alle erfüllen gemäß §§ 7 und 8 Ortsgerichtsgesetz die Voraussetzungen für die Ernennung zu Ortsgerichtsschöffen.

Die Ernennung durch das Amtsgericht erfolgt grundsätzlich für die Dauer von 10 Jahren; hat der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet, erfolgt die Ernennung für 5 Jahre.

 

Die Gemeinde hat die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind.

 

Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, dann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.