Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung wählt in geheimer und schriftlicher Wahl mit
mehr als der Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter
Herrn/Frau ………………… für die Dauer von 10 Jahren zum Ortsgerichtsschöffen.
Sachverhalt:
Laut Schreiben des
Präsidenten des Amtsgerichts Kassel vom 02.08.2022 endet die Amtszeit des
Ortsgerichtsschöffen Willi Eberwein am 31.01.2023.
Herr Eberwein
steht für das Amt nicht mehr zur Verfügung.
Das Ehrenamt des
Ortsgerichtsschöffen wurde im Söhrewaldboten und auf der Homepage der Gemeinde
Söhrewald ausgeschrieben. Die Ausschreibungsfrist endete am 30.09.2022.
Es liegen fünf
Bewerbungen aus Söhrewald vor:
1. Herr Jürgen Willius, 60 Jahre, Stellbergstr. 10 A
2. Herr Jörg Zinke, 60 Jahre, Teichwiesenweg 4
3. Frau Gisela Grunert, 56 Jahre, Wattenbachsweg 16
4. Herr Jörg Plobner, 55 Jahre, Forststr. 1
5. Frau Sylvia Holz, 50 Jahre, Hermann-Löns-Str. 9
Alle erfüllen
gemäß §§ 7 und 8 Ortsgerichtsgesetz die Voraussetzungen für die Ernennung zu
Ortsgerichtsschöffen.
Die Ernennung
durch das Amtsgericht erfolgt grundsätzlich für die Dauer von 10 Jahren; hat
der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet, erfolgt die Ernennung
für 5 Jahre.
Die Gemeinde hat die Personen vorzuschlagen,
auf die mehr als Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter
entfallen sind.
Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim.
Wenn niemand widerspricht, dann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt
werden.