Betreff
Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO - Erster Bericht 2022
Vorlage
0269/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 GemHVO zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 28 Abs.1 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Im Anschluss daran ist der Kommunalaufsicht der Bericht zukommen zu lassen.

Bedingt durch die Sommerpause und Amtswechsel des Bürgermeisters zum 01.09.2022 erfolgt jetzt der erste Bericht.
Die Gemeindeverwaltung hat den Bericht für das Haushaltsjahr 2022 erstellt.

 

Der Bericht ist als Anlage entsprechend beigefügt.