Betreff
Jahresabschluss 2021 - Wesentliche Erläuterungen zum ungeprüften Jahresabschluss
Vorlage
0313/2022
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde von der Gemeindeverwaltung
aufgestellt und vom Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 29.11.2022 nach § 112
Abs. 5 HGO festgestellt.
Im Anschluss daran
sind die Gemeindevertretung und die Aufsichtsbehörde unverzüglich über die
wesentlichen Ergebnisse des Abschlusses zu unterrichten.
Der Bericht ist als Anlage entsprechend beigefügt.