Beschlussvorschlag:
Gemäß
§ 113 und § 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), stellt die
Gemeindevertretung den Jahresabschluss zum 31.12.2021 fest und erteilt dem
Gemeindevorstand der Gemeinde Söhrewald die Entlastung.
Der
Schlussbericht des durch die Revision des Landkreises Kassel beauftragten
Wirtschaftsprüfungsunternehmens GPP – Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft
mbH, Bremen/Würzburg, vom 20. Februar 2023 sowie der Prüfungsbericht der
Revision des Landkreises Kassel vom 24. März 2023 mit dessen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Gemäß § 113 HGO
wird der Jahresabschluss nach Abschluss der Prüfung durch die Revision der
Gemeindevertretung zusammen mit dem Schlussbericht der Prüfung zur Feststellung
und Erteilung der Entlastung (§ 114 HGO) vorgelegt.
Die Vorlage zur
Prüfung bei der Revision des Landkreises Kassel erfolgte für den
Jahresabschluss zum 31.12.2021 im Dezember 2022. Aufgrund von personellen
Umstrukturierungen seitens der Revision wurde auch die Prüfung des
Jahresabschlusses für das Jahr 2021 im Ausschreibungsverfahren an ein
privates Wirtschaftsprüfungs-unternehmen vergeben. Das Unternehmen Göken, Pollak und Partner
Treuhandgesellschaft mbH, Bremen/Würzburg hat den Prüfauftrag erhalten und mit
der Prüfung im Januar 2023 begonnen.
Anhand der seitens
der Gemeinde vorgelegten Unterlagen (Papierform und digital) fand die Prüfung
in den Geschäftsräumen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens statt. Rückfragen
wurden elektronisch beantwortet.
Aus dem
Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers vom 20.02.2023 geht hervor, dass die
Prüfung der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung, des Anhangs sowie des
Rechenschaftsberichts keine Beanstandungen ergeben haben. Der Prüfbericht der
Revision des Landkreises Kassel vom 24.03.2023 bestätigt den Prüfbericht des
Wirtschaftsprüfers.
Der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2021 ist dieser gem. § 114 Abs. 2 HGO mit seinen Bestandteilen öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.