Sonnenhangweg / Oberer Teil B-Plan Nr. 13
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
beigefügte Satzung über das Abweichen von Merkmalen der endgültigen Herstellung
von Erschließungsanlagen für die Erschließungsanlage Sonnenhangweg / Oberer
Teil B-Plan Nr. 13.
Sachverhalt:
Die Straße Sonnenhangweg / Oberer Teil B-Plan Nr. 13 bildet zusammen mit
dem unteren Teil der Straße eine Erschließungsanlage. Die Beitragspflicht
entsteht mit der endgültigen Herstellung der Erschließungs-Anlage.
Die vorgenannte Erschließungsanlage erfüllt nicht die Merkmale der
endgültigen Herstellung nach § 12 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung, da
Sie nur einen einseitigen Gehweg hat. Nach § 12 Abs. 3 kann die Gemeinde durch
Abweichungssatzung bestimmen, dass einzelne Teileinrichtungen wegfallen. Dieses
ist bisher noch nicht erfolgt.
Es ist daher zur Vorbereitung der Endabrechnung notwendig, die in der
Anlage aufgeführte Abweichungssatzung zu beschließen.