Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung wählt Herrn Reiner Brandau in geheimer und
schriftlicher Wahl/durch Handaufheben für die Dauer von weiteren 5 Jahren zum
Ortsgerichtsschöffen und Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers.
Sachverhalt:
Laut Schreiben des
Präsidenten des Amtsgerichts Kassel vom 10.07.2023 endet die Amtszeit des
Ortsgerichtsschöffen und stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers Reiner
Brandau am 31.12.2023.
Herr Brandau steht
weiterhin für das Amt zur Verfügung.
Er erfüllt gemäß
§§ 7 und 8 Ortsgerichtsgesetz die Voraussetzungen für die Ernennung zum
Ortsgerichtsschöffen und Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers.
Die Ernennung
durch das Amtsgericht erfolgt grundsätzlich für die Dauer von 10 Jahren; hat
der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet, erfolgt die Ernennung
für 5 Jahre. Herr Brandau ist 66 Jahre alt.
Die Gemeinde hat die Personen vorzuschlagen,
auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der
Gemeindevertreter entfallen sind.
Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim.
Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt
werden.