Betreff
Zeitraum 19.10. - 15.11.2023
Vorlage
0278/2023
Art
Gemeindevorstandsbericht

Berichterstatter                                 Berichtszeitraum 19.10. – 15.11.2023

 

Ralf Eberwein

 

 

Im Berichtszeitraum vom 19.10. – 15.11.2023 hat sich der Gemeindevorstand mit keinerlei Bauangelegenheiten beschäftigt.

 

 

 

 

 

Interkommunale/interfraktionelle Sitzung

 

Am 22.11.2023 findet wie bereits bekannt gegeben ein gemeinsamer Termin in Lohfelden statt.


Die Einladung ist allen Gemeindevorstands- und Gemeindevertretungsmitgliedern zu-gegangen.

Die Veranstaltung findet um 19.30 Uhr im Bürgerhaus der Gemeinde Lohfelden statt.

 

 

 

 

Kreishaushalt 2024 – Auswirkungen auf die Gemeinde Söhrewald

Im Rahmen der Bürgermeisterdienstversammlung teilte Landrat Siebert die Kalkulationsgrundlagen zur Kreis- und Schulumlage mit. Ursprünglich war eine Erhöhung von
2 % Kreis- und 1 % Schulumlage avisiert (Mehrbelastung ca. 138.000 €).

Die Umlagen sollen jedoch im Jahr 2024 um 4 % Kreis- und 1 % Schulumlage angepasst werden (Mehrbelastung 296.487 €). Außerdem ist mit einer Reduzierung der Schlüsselzuweisungen um ca 40.000 € zur rechnen.

Für das Jahr 2025 ist eine weitere Erhöhung um 2% bzw. 1 % von Landrat Siebert als Richtwert mitgeteilt worden (Mehrbelastung 203.141 €).


Der bisherige Zeitplan zur Haushalteinbringung im Dezember 2023 scheint aus den genannten Gründen zum jetzigen Stand nicht mehr haltbar, da erhebliche Mehrarbeiten entstehen, um einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen.

 


 

Kleine Waldwichte – Feuchtigkeitsschaden

In der Kinderkrippe ist in einem Gruppenraum ein Feuchtigkeitsschaden bemerkt worden.

Dieser ist wahrscheinlich auf eine fehlende/schadhafte Isolierung der Alt-bausubstanz in diesem Bereich zurück zu führen.

Bereits kurz nach Feststellung haben wir einen Sachverständigen hinzugezogen, um eine Gesundheitsgefährdung durch Sporen oder Schimmel auszuschließen. Die Ergebnisse der Laboruntersuchung liegen derzeit noch nicht vor.

Der Sachverständige sah jedoch direkt vor Ort keine unmittelbare Gefährdung anhand der vorgenommenen Messungen.

Selbstverständlich steht die Gesundheit der Kinder und Mitarbeitenden im Vordergrund und notwendige Maßnahmen werden daran ausgerichtet.

 

 

 

Tempo 30 - Beschilderung an den Einfahrten in die Ortstraßen

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Nebenstraßen der Gemeinde Söhrewald beträgt 30 km/h. Die Beschilderung ist teilweise verblast oder aber nicht existent.

Der Gemeindevorstand hat daher in seiner Sitzung vom 31.10.23 beschlossen, die verblassten oder auch nicht existenten Schilder auszutauschen bzw. zu installieren, um einheitlich auf die Tempo 30 Zone hinzuweisen.

Für diese Maßnahme werden Mittel im Haushalt 2024 vorgesehen.