Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Söhrewald beschließt gemäß § 4a BauGB die
erneute (zweite) Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohnen am
Schwarzebach“
Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf mit der
Begründung und dem Umweltbericht gem. § 4a (3) BauGB erneut gemäß § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen sowie betroffene Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zur Stellungnahme aufzufordern.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den
ergänzten oder geänderten Teilen abgegeben werden können.
Sachverhalt:
Ziel der Bauleitplanung:
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels verfolgt die Gemeinde
das Ziel, ein geeignetes Wohnraumangebot für ältere, sowie Menschen mit
Behinderung zu schaffen, die von einem barrierearmen Wohnraumangebot und
Wohnumfeld profitieren.
In einer zusammenhängenden Wohnanlage soll das Projekt „Wohnen am
Schwarzebach“ verwirklicht werden. Dabei ist ein Nebeneinander von verschieden
großen Wohneinheiten, einer Tagespflege und einer Kindertageseinrichtung
vorgesehen.
Erläuterung:
Am 10.11.2016 wurden die Verfahrensschritte gem. § 2 (2) BauGB
(Abstimmung der Bauleitpläne mit den Nachbargemeinden), § 3 (1) BauGB
(Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Frühzeitige
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) mit einem Vorentwurf
vom 10.10.2016 durchgeführt. Die Protokolle der Veranstaltungen sind dem
Beschluss als Anlage beigefügt.
Der Vorentwurf wurde seinerzeit aufgrund von vorgetragenen Anregungen
überarbeitet. Am 14.12.2016 hat die Gemeindevertretung den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnpark am Schwarzebach“
sowie dessen Offenlegung beschlossen. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde dann
zusammen mit der Begründung und einem Umweltbericht vom 23.01.2017 bis zum
27.02.2017 öffentlich ausgelegt. Die Planung wurde danach zunächst nicht weiter
verfolgt, da der Investor von dem Projekt Abstand nahm.
2022 wurde der Planungsprozess wiederaufgenommen, da mit der KVK
(Kommunalen Versorgungskasse Kurhessen Waldeck) ein neuer Partner für die
Gemeinde Söhrewald gewonnen werden konnte. Neben den zunächst geplanten
seniorengerechten Wohnungen und einer Tagespflege-Einrichtung soll nun
schwerpunkmäßig eine Kindertagesstätte in das Projekt integriert werden.
Das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksfläche wird
an das erweiterte Konzept angepasst, ebenso die Bauweise. Der
Entwässerungsgraben soll verlegt und durch eine Fläche zum Schutz von Natur und
Landschaft geführt werden. Über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte werden
bestehende Leitungstrassen und eine Zugänglichkeit der privaten Grünfläche
gesichert.
Die Änderungen machen eine erneute Auslegung § 4a (3) BauGB
erforderlich.