Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den als Anlage
beigefügten Betreibervertrag zur Übergabe des Betriebs des Waldschwimmbads in
Wattenbach an den Förderverein Waldschwimmbad Wattenbach e.V. zu beschließen.
Im
Rahmen der Sportförderung wird dem Förderverein ein Zuschuss in Höhe von 40.000
€ zur Verfügung gestellt.
Die
Förderung ist auf ein Jahr befristet.
Die
Fördermittel sind im Rahmen der Haushaltskonsolidierung einzusparen.
Sachverhalt:
Mit dem zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 zu
erstellenden Haushaltskonsolidierungsprogramm hat die Gemeindevertretung der
Gemeinde Söhrewald beschlossen, dass Waldschwimmbad ab dem Haushaltsjahr 2014
aus der Haushaltsplanung zu nehmen.
Nach Beschluss sollte das Jahr 2013 dafür genutzt werden,
die Bevölkerung auf die finanziell schwierige Situation aufmerksam zu machen
und ggf. Alternativen für den Betrieb zu entwickeln (Förderverein, Sponsoring
usw.).
Im Herbst 2013 hat sich ein Förderverein Waldschwimmbad
Wattenbach e.V. gegründet. Nach Beendigung der Badesaison wurde zwischen der
Gemeindeverwaltung und dem Verein der Entwurf eines Betreibervertrages
entwickelt. Der Vertragsentwurf sieht eine komplette Übernahme des
Schwimmbadbetriebs durch den Verein vor.
Die Gemeinde Söhrewald legt dem Ausschuss den Entwurf des
Betreibervertrages des Fördervereins Waldschwimmbad Wattenbach zur Beratung
vor.
Gegenüber dem vorgelegten Entwurf werden folgende fett
markierten Punkte geändert bzw. ergänzt:
§ 1 Betriebsobjekt
(1)
Die Gemeinde ist Eigentümerin / Miteigentümerin /
Pächterin der auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1)
farblich umrandeten Grundstücksfläche,
Waldinteressenten = Flur 4, Flurstücke 44
und 57
Beckengrundstück = Flur 4, Flurstück 195/56
Liegewiese Toreinfahrt = Flur 4, Flurstück 91/1
Steinbach = Flur 4, Flurstück 121
nebst
den darauf befindlichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen sowie des Inventars
gemäß Inventarliste (Anlage 2); im folgenden "Waldschwimmbad"
genannt. Lageplan und Inventarliste sind Bestandteile des Vertrages.
§ 4 Kosten, Lasten, Abgaben
(1)
Die Gemeinde stellt dem Förderverein
über einen Überlassungsvertrag die erforderliche Schwimmaufsicht zur Verfügung.
Die Weisungspflicht übernimmt der Förderverein. Die Personalkosten werden der Gemeinde vom
Förderverein erstattet.
§ 8 Zuschüsse
(1)
Zur Verwirklichung der struktur-, sportpolitischen
und allgemeinen politischen Ziele stellt die Gemeinde für den Schwimmbadbetrieb
einen Betrag von 40.000,00 € zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt nach Anforderung
des Vereins in Abstimmung mit der Gemeinde.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1)
Der Vertrag beginnt am 01.01.2014 und endet am
31.12.2014.
(2)
c. der Verein in Liquidation oder Insolvenz gerät oder wenn die Insolvenzverwaltung mangels Masse
abgelehnt wird oder
§
10 Ansprüche bei Beendigung des Vertrags
(1)
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist das
Betriebsobjekt in einem betriebstauglichen Zustand zurückzugeben. Sind
angezeigte Mängel die Ursache für die Beendigung des Vertragsverhältnisses
müssen diese Mängel nicht behoben werden.
(2)
Nicht ausgezahlte Finanzmittel sind bei Beendigung
des Vertragsverhältnisses vom Förderverein an die Gemeinde Söhrewald
zurückzuerstatten.
§
11 Schlussbestimmungen
(1)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
(2)
Die Vertragspartner verpflichten sich, ungültige
Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die den in den ungültigen Bestimmungen
am nächsten kommen.
(3)
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
Nachträgliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Soweit
in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.