Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des
Haupt- und
Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung den vorliegenden Bedarfs- und Entwicklungsplan.
Sachverhalt:
Mit Inkrafttreten des
Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I S. 530, in der jeweils
gültigen Fassung) wurden die Städte und Gemeinden in § 3 Abs. 1 Ziffer 1
verpflichtet, in Abstimmung mit dem Landkreis eine Bedarfs- und
Entwicklungsplanung für die Freiwillige Feuerwehr zu erarbeiten und
fortzuschreiben.
Seitens des Landes Hessen wurden keine
Durchführungsverordnungen und auch keine Empfehlungen über Art und Umfang der
Bedarfs- und Entwicklungsplanung veröffentlicht.
Es liegt lediglich ein Erlass mit Hinweisen des Hessischen Ministeriums des
Innern und für Sport zur Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 01.07.2005 vor
aus dem u.a. folgendes hervorgeht:
Die Städte und Gemeinden entscheiden selbständig im
Rahmen der Bedarfs- und Entwicklungsplanung unter Beachtung der einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften über das Sicherheitsniveau ihrer Feuerwehren und
haben diese Entscheidungen auch zu verantworten. Dabei haben sie in besonderem
Maße die örtliche Sicherheitslage im Rahmen ihrer finanziellen
Leistungsfähigkeit zu beachten.
Die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr
Söhrewald haben sich im letzten Jahr zu einem Arbeitskreis „Bedarfs- und
Entwicklungsplanung BEP“ zusammengefunden, um den zur Zeit gültigen Bedarfs-
und Entwicklungsplan, beschlossen von der Gemeindevertretung am 18.10.2006, zu
überarbeiten und fortzuschreiben.
Aufgabe der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für
unsere Feuerwehr ist, die örtlichen Belange und Risikopotenziale verständlich
und nachvollziehbar darzustellen, zu bewerten und damit den Feuerwehren der
Gemeinde Söhrewald und nicht zuletzt den politisch verantwortlichen Organen
Planungssicherheit und eine verbindliche Perspektive zu eröffnen.
Ziel dieses Planes ist es, eine leistungsfähige, mit
den örtlichen Gegebenheiten vertraute, Feuerwehr vorzuhalten, die in
Notsituationen wirksame Hilfe einleiten kann.
Der Entwurf einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung
für Söhrewald, in der Fassung vom 15.12.2016, liegt nun vor.
Dieser Entwurf wurde bereits mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz des
Landkreises Kassel abgestimmt.