Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Abschluss der vorliegenden
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des
Datenschutzes zwischen den Gemeinden Niestetal, Kaufungen, Söhrewald und Nieste
ohne Änderungen.
Sachverhalt:
Mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) sowie den hierzu erlassenen ausführenden Gesetzen sind für Gemeinden
und Städte erhebliche Herausforderungen hinsichtlich der Umsetzung dieser
Vorgaben entstanden. Die Gemeinden Niestetal, Kaufungen, Söhrewald und Nieste
haben sich dazu entschieden, die Firma Dampf Consulting GmbH mit der Übernahme
dieser Tätigkeiten und der Begleitung der Kommunen im Bereich des Datenschutzes
zu beauftragten.
Grundsätzlich wird auf die Kommunen ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand
zukommen, um die Anforderungen der DSGVO von den technisch-organisatorischen
Maßnahmen, über die Anfertigung von Verfahrensverzeichnissen bis hin zur
Datenschutzfolgeabschätzung zu erfüllen. Bereits an dieser kurzen Aufführung
lässt sich erkennen, dass das Fachwissen des Datenschutzbeauftragten extrem
breit gefächert sein muss und ein enormes Zeitkontingent vorzuhalten ist.
Der Vorteil der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten
liegt für die genannten Kommunen insbesondere darin, dass zahlreiche Aufgaben
gleich oder ähnlich umzusetzen sind, was einen Synergieeffekt für einen
Paketpreis im Angebot der Firma Dampf Consulting bewirkt hat.
Die Beauftragung für den externen Datenschutzbeauftragten ist nach der
Beschlussfassung der Gemeindevorstände erfolgt, so dass ab 1. August 2018 (für
die Gemeinde Nieste ab 1. Oktober 2018), die Voraussetzung zur Bestellung eines
Datenschutzbeauftragte bereits erfüllt ist.
Für die Gemeinde Söhrewald werden tatsächliche Kosten in Höhe von ca.
15.000,00 Euro/jährlich für die Umsetzung der Vorgaben nach der
Datenschutzgrundverordnung und den hierzu ausführenden Gesetzen entstehen
Zur rechtlichen Absicherung der interkommunalen Zusammenarbeit ist nun
noch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen
abzuschließen.
Der Entwurf der Vereinbarung ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.