Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinde Niestetal, der Gemeinde Kaufungen, der Gemeinde Nieste und der Gemeinde Söhrewald im Bereich Datenschutz
Vorlage
0193/2018/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt Abschluss der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes zwischen den Gemeinden Niestetal, Kaufungen, Söhrewald und Nieste ohne Änderungen.


Sachverhalt:

 

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie den hierzu erlassenen ausführenden Gesetzen sind für Gemeinden und Städte erhebliche Herausforderungen hinsichtlich der Umsetzung dieser Vorgaben entstanden. Die Gemeinden Niestetal, Kaufungen, Söhrewald und Nieste haben sich dazu entschieden, die Firma Dampf Consulting GmbH mit der Übernahme dieser Tätigkeiten und der Begleitung der Kommunen im Bereich des Datenschutzes zu beauftragten.

Grundsätzlich wird auf die Kommunen ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand zukommen, um die Anforderungen der DSGVO von den technisch-organisatorischen Maßnahmen, über die Anfertigung von Verfahrensverzeichnissen bis hin zur Datenschutzfolgeabschätzung zu erfüllen. Bereits an dieser kurzen Aufführung lässt sich erkennen, dass das Fachwissen des Datenschutzbeauftragten extrem breit gefächert sein muss und ein enormes Zeitkontingent vorzuhalten ist.

Der Vorteil der Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten liegt für die genannten Kommunen insbesondere darin, dass zahlreiche Aufgaben gleich oder ähnlich umzusetzen sind, was einen Synergieeffekt für einen Paketpreis im Angebot der Firma Dampf Consulting bewirkt hat.

Die Beauftragung für den externen Datenschutzbeauftragten ist nach der Beschlussfassung der Gemeindevorstände erfolgt, so dass ab 1. August 2018 (für die Gemeinde Nieste ab 1. Oktober 2018), die Voraussetzung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragte bereits erfüllt ist.

Für die Gemeinde Söhrewald werden tatsächliche Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 Euro/jährlich für die Umsetzung der Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung und den hierzu ausführenden Gesetzen entstehen

Zur rechtlichen Absicherung der interkommunalen Zusammenarbeit ist nun noch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Kommunen abzuschließen.

Der Entwurf der Vereinbarung ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.